Kommentar zu "Corona Impfpflicht ist rechtens" von Kassian Stroh, Süddeutsche Zeitung, 78, 116, S.1 usw.
Das Bundesverfassungsgericht übersieht in seiner Begründung, dass es gute Gründe gibt, die Impfpflicht in Einrichtungen mit Alten und Kranken mit Öffnungsklauseln und Relativierungsklauseln (vgl. https://humanistischebetrachtungen1.blogspot.com/2022/01/liste-argumente-gegen-eine-covid19.html) etc. zu versehen. Das Urteil des Bundesverfassungsgericht sollte aus meiner Sicht folgende Aspekte beinhalten: 1. Eine individuelle Widerspruchsmöglichkeit enthalten [Als distantes Vorbild kann Art. 4 GG insbesondere Absatz (3) dienen]. 2. Eine Rücknahme-Relativierungsklausel bei Bekanntwerden von mehr relevanten Unerwünschten Wirkungen enthalten. 3. Eine Aufforderung zur Entwicklung besserer Impfstoffe und eine Aufforderung an die Gewalten und Institutionen zu mehr Finanzierung von Impfstoffforschung und mehr objektiven wissenschaftlichen Studien etc. enthalten 4. Eine Aufforderung an die Gewalten und Institutionen zu mehr wissenschaftlicher Bildung und Aufklärung der Bevölkerung enthalten. In d