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Es werden Posts vom Juni, 2022 angezeigt.

Schaffung einer Internet Plattform zur objektiven und validen Information von 1. Patienten und 2. im Gesundheitsbereich Tätigen (auch Ärzte)

Forderung: Schaffung einer Bayerischen (und auch Deutschen und Europäischen) Internet Plattform zur objektiven und validen Information von 1. Patienten und 2. im Gesundheitsbereich Tätigen (auch Pflegdienste, Krankenkassen; Ärzte usw.). Diese Internet Plattform zur objektiven und validen Information von 1. Patienten und 2. im Gesundheitsbereich Tätigen kann sich die Plattform bzw. Site „Health Information“ des NIH der USA ( https://www.nih.gov/health-information)  durchaus zum Vorbild nehmen. Euer Dr. Stefan Geier, Haidholzen   Anlass: GPA Jahresempfang, 24.6.2020, 18 Uhr, Landesvorsitzender Bernhard Seidenath, MdL

Antisemitisches Relief in Wittenberg (Stadtkirche), BGH Urteil vom 14. Juni 2022; Anmerkung

Anti-semitisches Relief in Wittenberg (Stadtkirche), BGH Urteil vom 14. Juni 2022; Anmerkung Denkanregung: Eine Möglichkeit mit dem anti-semitischen Relief in Wittenberg (Stadtkirche) umzugehen wäre, dieses Relief mit einem Kunstwerk, wohl mit einem Bezug zum Monotheismus oder/und zu Abraham, zu überblenden (z.Bsp. Relief, bemalte Platte(n)). Diese Überblendung, Abdeckung bzw. Verdeckung sollte zumindest einmal im Jahr abgenommen werden (z.Bsp. Holocaust-Gedenktag oder Volkstrauertag). Als Motive bieten sich ggf. das Jahwe Tetragramm und das Auge Gottes an. Luthers irriger, verwerflicher, grob fehlerhafter Antisemitismus sollte nicht verdrängt werden; eine 1:1 Replik des Reliefs sollte differenziert kommentiert im korrespondierenden Museum ausgestellt werden. Selbstverständlich sollte auch direkt an der Kirche klug informiert werden. MvH Stefan Geier, Haidholzen Ergänzungen: 1. Ich habe den ersten Eindruck, dass der aktuelle Diskurs, auch derjenige des BGH, die Aspekte des Unbewu

3 Thesen zu Pflegeversicherung und Pflegeheimaufsicht und Pflegeheimqualität in Bayern – Wo besteht Verbesserungsbedarf um Missstände in Pflegeheimen zu verhindern?

Drei Thesen zu Pflegeversicherung und Pflegeheimaufsicht und Pflegeheimqualität in Bayern – Wo besteht Verbesserungsbedarf um Missstände in Pflegeheimen zu verhindern? (GPA, 3.6.2022, 18 Uhr, Landesvorsitzender Bernhard Seidenath, MdL) These A: Im Bereich der Pflege, insbesondere im Bereich der Pflegeheimqualität, -kontrolle und -aufsicht, werden wissenschaftlich fundierte Belohnungskonzepte, die bisher fehlen und nicht berücksichtigt werden, zu einer Qualitätssicherung und Qualitätserhöhung führen. (Wohlklingende Gesetzesbegriffe etc. können diese Defizite an Belohnungskonzepten nicht ersetzen.) These B.1: Eine Qualitätssicherung der Pflege und der Medizin im höheren Alter ist mittel- und längerfristig nur sinnvoll möglich, wenn Pflegeversicherung, Krankenversicherung und Pflegeeinrichtungen staatlich bezuschusst werden. These B.2: Eine staatliche Bezuschussung der Pflege und der Medizin im höheren Alter ist nur über eine Steuerkomponente sinnvoll möglich. Mit der staatlichen Bezuschu

Leserbrief zu "Corona Impfpflicht ist rechtens" von Kassian Stroh (S. 1) und „Im Zweifel für die Schwachen“ (S. 2) und „Das Recht auf Schutz“ (S. 4) von Wolfgang Janisch, Süddeutsche Zeitung, 78, 116, 20. Mai 2022

  L eserbrief zu "Corona Impfpflicht ist rechtens" von Kassian Stroh (S. 1) und „Im Zweifel für die Schwachen“ (S. 2) und „Das Recht auf Schutz“ (S. 4) von Wolfgang Janisch, Süddeutsche Zeitung, 78, 116, 20. Mai 2022   Das Bundesverfassungsgericht übersieht in seiner Begründung, dass es gute Gründe gibt, die Impfpflicht in Einrichtungen mit Alten und Kranken mit Öffnungsklauseln und Relativierungsklauseln (vgl.  https:// humanistischebetrachtungen1. blogspot.com/2022/01/liste- argumente-gegen-eine-covid19. html ) etc. zu versehen. Die Entscheidung und Begründung bzw. das „Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sollte daher aus meiner Sicht folgende Aspekte beinhalten: 1.     Sie sollte die Notwendigkeit einer individuellen Widerspruchsmöglichkeit enthalten [Als distantes Vorbild kann Art. 4 GG insbesondere Absatz (3) dienen]. 2.     … eine Rücknahme- Relativierungsklausel bei Bekanntwerden von mehr relevanten Unerwünschten Wirkungen enthalten. 3.     … eine Auffor